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Nicht da ist man daheim,
wo man seinen Wohnsitz hat,
sondern wo man verstanden wird. Christian Morgenstern

Heimkosten

Die Heimkosten setzen sich zusammen aus der Pensions-, Betreuungs- und der Pflegetaxe sowie den Zusatzkosten.

Pflegetaxen (Pflege- und Betreuungsleistungen)

Die Pflegetaxe ist unabhängig vom Wohnsitz des Heimbewohners/der Heimbewohnerin.

Die Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach dem BESA-System «Bewohner-Innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem» erfasst. Die Einstufung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Heimeintritt. Sie wird im Minimum alle sechs Monate überprüft.