Die Pflegetaxe ist unabhängig vom Wohnsitz des Heimbewohners/der Heimbewohnerin.
Die Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach dem BESA-System «Bewohner-Innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem» erfasst. Die Einstufung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Heimeintritt. Sie wird im Minimum alle sechs Monate überprüft.